Erstattungsmöglichkeiten

Zurzeit arbeite ich freiberuflich ohne Kassensitz. Daher übernimmt Ihre Krankenkasse nicht pauschal die Behandlungskosten einer Psychotherapie bei mir. Es bestehen jedoch für Sie folgende Möglichkeiten, sich die Kosten nachträglich durch Ihre Krankenkasse erstatten zu lassen (sog. Kostenerstattungsverfahren):

 

1. Kostenerstattung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker

Private Krankenkassen tragen Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker, wenn Ihr Vertrag die Behandlung durch einen Heilpraktiker einschließt. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.


2. Kostenerstattung auf Grundlage des § 13 Abs. 3 SGB V

Laut SGB (Sozialgesetzbuch), § 13 Abs. 3 SGB V, steht Ihnen bei psychischen Erkrankungen eine zeitnahe Psychotherapie zu. Wenn die kassenärztliche Versorgung dies nicht leisten kann, muss die Krankenkasse (private und gesetzliche) eine Versorgung durch nicht kassenärztlich zugelassene Therapeuten ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass bei kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten in der Umgebung nachweislich mehrmonatige Wartezeiten bestehen und Ihre Beschwerden ärztlich bestätigt keinen Aufschub dulden.

Für die Kostenerstattung ist erfahrungsgemäß einige Hartnäckigkeit erforderlich. 

Sie können bei Ihrer Krankenkasse erfragen, welche Schriftstücke im Einzelnen in welcher Form einzureichen sind. Ich unterstütze Sie hierbei gerne.